Fragen

Häufige Fragen

Die Fragen, die mir am häufigsten gestellt werden.

Was kostet ein Dolmetscher für Somali?

Für Gerichte und Staatsanwaltschaften richtet sich die Vergütung nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz. Bei Polizeibehörden gelten vertragliche Vereinbarungen, soweit vorhanden, sonst ebenfalls das JVEG. Kanzleien, andere Behörden, Kliniken, Privatpersonen und alle anderen erhalten vorab ein Festangebot.

Sind Termine außerhalb der üblichen Geschäftszeiten möglich?

Ja. Für Einsätze am Abend, am Wochenende und an Feiertagen stehe ich zur Verfügung und reise dafür auch bundesweit an.

Dolmetschen Sie auch außerhalb von Hessen?

Ja. Der Schwerpunkt liegt im Rhein-Main-Gebiet, bundesweite Einsätze übernehme ich nach Absprache.

Woran erkenne ich einen beeidigten Dolmetscher?

Beeidigte Dolmetscher und ermächtigte Übersetzer sind in der Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen eingetragen. Mein Eintrag ist dort unter der somalischen Sprache hinterlegt.

Welche Dokumente übersetzen Sie?

Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Ausweisdokumente, Gerichtsbeschlüsse, Bescheide, Atteste und Zeugnisse. Jede Übersetzung erhält einen Bestätigungsvermerk mit Stempel und Unterschrift.

Sind die Gesprächsinhalte vertraulich?

Ja. Als beeidigter Dolmetscher unterliege ich der Verschwiegenheitspflicht nach § 189 GVG. Sie gilt zeitlich unbegrenzt und auch nach Abschluss des Auftrags.

Kann ich Sie als Privatperson beauftragen?

Ja. Ich dolmetsche bei Behördengängen, Arztterminen, Elterngesprächen in Kita oder Schule und bei Beratungsterminen. Sie erhalten vorab ein Festangebot.

Was brauchen Sie, um einen Termin zusagen zu können?

Anlass des Termins, den Ort sowie Datum und Uhrzeit. Dazu einen Ansprechpartner für Rückfragen.

Dolmetschen Sie auch per Video oder Telefon?

Ja. Die Zuschaltung erfolgt über das System des Auftraggebers, ein eigenes Videosystem stelle ich nicht bereit.

Wie läuft ein Dolmetschereinsatz vor Gericht ab?

Zu Beginn wird die Person zur Sprache befragt und ich berufe mich auf meine allgemeine Beeidigung. Anschließend wird konsekutiv gedolmetscht, für den Angeklagten häufig flüsternd und zeitgleich. Ich übertrage vollständig und in der ersten Person.

Dolmetschen Sie auch in Kliniken und bei psychiatrischen Begutachtungen?

Ja. Ich dolmetsche bei Aufnahme- und Behandlungsgesprächen, Aufklärungsgesprächen vor Eingriffen sowie bei Explorationen und Begutachtungen.

Frage nicht dabei?

Rufen Sie an oder schreiben Sie mir eine E-Mail.

+49 1525 3849274 kontakt@hassan-osman.de