Fragen
Die Fragen, die mir am häufigsten gestellt werden.
Für Gerichte und Staatsanwaltschaften richtet sich die Vergütung nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz. Bei Polizeibehörden gelten vertragliche Vereinbarungen, soweit vorhanden, sonst ebenfalls das JVEG. Kanzleien, andere Behörden, Kliniken, Privatpersonen und alle anderen erhalten vorab ein Festangebot.
Ja. Für Einsätze am Abend, am Wochenende und an Feiertagen stehe ich zur Verfügung und reise dafür auch bundesweit an.
Ja. Der Schwerpunkt liegt im Rhein-Main-Gebiet, bundesweite Einsätze übernehme ich nach Absprache.
Beeidigte Dolmetscher und ermächtigte Übersetzer sind in der Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen eingetragen. Mein Eintrag ist dort unter der somalischen Sprache hinterlegt.
Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Ausweisdokumente, Gerichtsbeschlüsse, Bescheide, Atteste und Zeugnisse. Jede Übersetzung erhält einen Bestätigungsvermerk mit Stempel und Unterschrift.
Ja. Als beeidigter Dolmetscher unterliege ich der Verschwiegenheitspflicht nach § 189 GVG. Sie gilt zeitlich unbegrenzt und auch nach Abschluss des Auftrags.
Ja. Ich dolmetsche bei Behördengängen, Arztterminen, Elterngesprächen in Kita oder Schule und bei Beratungsterminen. Sie erhalten vorab ein Festangebot.
Anlass des Termins, den Ort sowie Datum und Uhrzeit. Dazu einen Ansprechpartner für Rückfragen.
Ja. Die Zuschaltung erfolgt über das System des Auftraggebers, ein eigenes Videosystem stelle ich nicht bereit.
Zu Beginn wird die Person zur Sprache befragt und ich berufe mich auf meine allgemeine Beeidigung. Anschließend wird konsekutiv gedolmetscht, für den Angeklagten häufig flüsternd und zeitgleich. Ich übertrage vollständig und in der ersten Person.
Ja. Ich dolmetsche bei Aufnahme- und Behandlungsgesprächen, Aufklärungsgesprächen vor Eingriffen sowie bei Explorationen und Begutachtungen.
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