Ablauf und Honorar

Vier Schritte.

Für Justiz und Strafverfolgungsbehörden rechne ich nach dem JVEG ab. Alle anderen erhalten vorab ein Festangebot.

  1. Anfrage

    Termin, Ort, Anlass und voraussichtliche Dauer, telefonisch oder per E-Mail.

  2. Rückmeldung

    In der Regel innerhalb weniger Stunden eine verbindliche Zusage oder Absage.

  3. Termin

    Pünktliches Erscheinen.

  4. Abrechnung

    Zeitnahe Rechnung mit allen für die Anweisung nötigen Angaben.

Justiz und Behörden

Abrechnung nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz oder nach gesonderter Vertragsvereinbarung.

Kanzleien, Unternehmen, Privatpersonen

Festangebot vorab. Bei Übersetzungen richtet sich der Preis nach Umfang und Schwierigkeitsgrad des Dokuments.

Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG weise ich keine Umsatzsteuer aus.